Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters, wenn kein Bewerber eingestellt wird, Urteil vom 23.08.2012 - 8 AZR 285/11
Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch, weil sich der klagende Bewerber wegen seines Alters bei einer Bewerbung benachteiligt sieht. Grundsatz: Das BAG setzt seine bisherige Rechtsprechung fort. Entscheidet der Arbeitgeber, keinen Bewerber einzustellen, kann trotzdem eine Schadenser...
Corporate Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
C. H. Beck
2013
|
In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2013, Volume: 1, Pages: 35 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Labor law B Employment B Antidiscrimination law B Germany Bundesarbeitsgericht |
Summary: | Die Parteien streiten über einen Entschädigungsanspruch, weil sich der klagende Bewerber wegen seines Alters bei einer Bewerbung benachteiligt sieht. Grundsatz: Das BAG setzt seine bisherige Rechtsprechung fort. Entscheidet der Arbeitgeber, keinen Bewerber einzustellen, kann trotzdem eine Schadensersatzpflicht wegen Benachteiligung aufgrund des Alters bestehen. Die Einstellung eines (anderen) Mitarbeiters ist keine Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 2 AGG |
---|---|
ISSN: | 2196-0119 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
|