Urteil vom 09.12.2010: Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und Tertiatskursfahrt

Begleitet ein Pfarrer Angehörige einer Pfarrei auf ihrer Pilgerwallfahrt nach Rom und übernimmt er dabei deren seelsorgerische Betreuung, sind die entsprechenden Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Nimmt ein Pfarrer an einer so genannten Tert...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2011
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2011, Volume: 64, Issue: 23, Pages: 1695
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Tax law
B Pilgrimage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1233
B Germany
Description
Summary:Begleitet ein Pfarrer Angehörige einer Pfarrei auf ihrer Pilgerwallfahrt nach Rom und übernimmt er dabei deren seelsorgerische Betreuung, sind die entsprechenden Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Nimmt ein Pfarrer an einer so genannten Tertiatskursfahrt von Geistlichen nach Jordanien teil, kann der Umstand, dass er zur Teilnahme dienstlich verpflichtet ist, die berufliche Veranlassung maßgeblich indizieren
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift