Umgestaltung des kirchlichen Gesamtversorgungssystems in ein Punktmodell, Inhaltskontrolle. Urteil vom 19.08.2008 - 3 AZR 383/06

Leitsatz: Die Umgestaltung des kirchlichen Gesamtversorgungssystems in ein Punktemodell durch Änderung der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands und die Übernahme der Regelungen des Tarifvertrags altersversorgung sind - dem Grunde nach - wirksam. Dies...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2012
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2012, Volume: 52, Pages: 107-125
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Verband der Diözesen Deutschlands
B Law
B Labor law
B Statutes
B Ecclesiastical service law
B State
B Zusatzversorgungskasse
B Arbeitsvertragsordnung
B Labor contract
Description
Summary:Leitsatz: Die Umgestaltung des kirchlichen Gesamtversorgungssystems in ein Punktemodell durch Änderung der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands und die Übernahme der Regelungen des Tarifvertrags altersversorgung sind - dem Grunde nach - wirksam. Diese Änderung der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands gilt auch für das arbeitsvertragliche Versorgungsverhältnis. § 1 Abs. 2 der Anlage 8 (Versorgungsordnung A) zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes stellt eine umfassende dynamische Verweisung auf die Leistungsvorschriften der Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands dar. Sie umfasst auch die vorgenannte Umgestaltung des Versorgungssystems. Diese ist zweck- und interessengerecht und verstößt nicht gegen geltenes Recht. Einer Beteiligung der Arbeitsrechtlichen Kommission bedurfte es nicht. Der Systemwechsel hält bei der kirchlichen Zusatzversorgung ebenso wie im öffentlichen Dienst einer Inhaltskontrolle stand
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946