Bindungswirkung einer Entscheidung der MAVO-Schiedsstelle. Urteil vom 14.08.2007 - 1 Sa 315/07

Leitsatz: Hat ein kirchliches Schiedsgericht über die Rechtmäßigkeit eines innerkirchlichen beobachteten Verfahrens abschließend entschieden, sind die staatlichen Gerichte daran gebunden, es die denn, die Entscheidung wäre willkürlich oder verstieße gegen fundamentale Rechtsprinzipien. Es steht rech...

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Corporate Author: Hessen, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 50, Pages: 90-94
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Civil service regulations
B Jurisdiction
B State law of churches
B Labor law
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
Description
Summary:Leitsatz: Hat ein kirchliches Schiedsgericht über die Rechtmäßigkeit eines innerkirchlichen beobachteten Verfahrens abschließend entschieden, sind die staatlichen Gerichte daran gebunden, es die denn, die Entscheidung wäre willkürlich oder verstieße gegen fundamentale Rechtsprinzipien. Es steht rechsstaatlichen Grundsätzen nich entgegen, dass die Mitglieder einer MAVO-Schiedsstelle durch den Bischof bestellt werden und deren Amtszeit auf vier Jahre begrenzt ist. Auch wenn kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinien als allgemeine Geschäftsbedingungen der Inhaltkontrolle der §§ 307 ff. BGB unterliegen, hält eine von dem Bischof getroffene Regelung als bloße Übernahme einer tariflichen Regelung (hier: des Zuwendungstarifvertrages zum Bundes-Angestelltentarifvertrag in der für die Angestellten des Landes Hessen damals aktuell geltenden Fassung) einer solchen Inhaltskontrolle stand
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946