Boykottaufruf gegen Plakatwerbung für Scientology, Kammerbeschluss vom 08.10.2007 - 1 BvR 292/02
Leitsatz: Ob die Untersagung eines Boykottaufrufs (hier betr. Plakatwerbung für ein Buch über Scientology) einen gerechtfertigten Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellt, hängt von einer Abwägung der wechselseitig betroffenen Interessen ab. Wesentlich sind zunächst die Motive und damit verknüpft...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2007
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 50, Pages: 193-200 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Constitutional right B Freedom of opinion B Scientology B Germany Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland |
Summary: | Leitsatz: Ob die Untersagung eines Boykottaufrufs (hier betr. Plakatwerbung für ein Buch über Scientology) einen gerechtfertigten Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellt, hängt von einer Abwägung der wechselseitig betroffenen Interessen ab. Wesentlich sind zunächst die Motive und damit verknüpft das Ziel und der Zweck des Aufrufs. Findet dieser seinen Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge, um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, dient er also der Einwirkung auf die öffentlliche Meinung, dann spricht dies dafür, dass der Schutz durch Art. 5 Abs. 1 GG grundsätzlich Vorrang hat, auch wenn dadurch private und namentlich wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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