Boykottaufruf gegen Plakatwerbung für Scientology, Kammerbeschluss vom 08.10.2007 - 1 BvR 292/02

Leitsatz: Ob die Untersagung eines Boykottaufrufs (hier betr. Plakatwerbung für ein Buch über Scientology) einen gerechtfertigten Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellt, hängt von einer Abwägung der wechselseitig betroffenen Interessen ab. Wesentlich sind zunächst die Motive und damit verknüpft...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 50, Pages: 193-200
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Constitutional right
B Freedom of opinion
B Scientology
B Germany Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Description
Summary:Leitsatz: Ob die Untersagung eines Boykottaufrufs (hier betr. Plakatwerbung für ein Buch über Scientology) einen gerechtfertigten Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellt, hängt von einer Abwägung der wechselseitig betroffenen Interessen ab. Wesentlich sind zunächst die Motive und damit verknüpft das Ziel und der Zweck des Aufrufs. Findet dieser seinen Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge, um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, dient er also der Einwirkung auf die öffentlliche Meinung, dann spricht dies dafür, dass der Schutz durch Art. 5 Abs. 1 GG grundsätzlich Vorrang hat, auch wenn dadurch private und namentlich wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946