Grundbuchlicher Eigentumsübergang bei Neuordnung einer Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Beschluss vom 14.02.2008 - 5 T 1/08

Leitsatz: Die Verleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft ist als ein überregionaler Akt zu verstehen, der über das verleihende Bundesland hinaus Wirkungen entfaltet. Demnach ist zumindest die Rechtsfähigkeit als erstes Folgerecht aus der öffentlich-rechtlichen Rechtsform im ges...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landgericht, Paderborn (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, Volume: 51, Pages: 33-35
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Körperschaftsrecht
B Gemeindeorganisation
B Possessions
B Property
B Gemeindereform
Description
Summary:Leitsatz: Die Verleihung des Körperschaftsstatus an eine Religionsgemeinschaft ist als ein überregionaler Akt zu verstehen, der über das verleihende Bundesland hinaus Wirkungen entfaltet. Demnach ist zumindest die Rechtsfähigkeit als erstes Folgerecht aus der öffentlich-rechtlichen Rechtsform im gesamten Bundesgebiet gegeben. Bei einer mit der Neuordnung einer Religionsgemeinschaft einhergehenden Umwandlung der bisherigen Vereine in Untergliederungen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts darf eine Grundbuchberichtigung nur vorgenommen werden, wenn im Amtsblatt der Körperschaft die vom Eigentumsübergang betroffenen Grundstücke und die kirchlichen Rechtsgrundlagen (Kirchengesetz oder Kirchenverwaltungsakt) bekannt gemacht worden sind
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946