Urteil vom 26.06.2001 - 4 S 1439/00: Religiös motiviertes Tragen eines Kopftuchs als Eignungskriterium für Lehramtsbewerberin

Die Einschätzung des Dienstherrn, eine Lehramtsbewerberin sei wegen des von ihr aus religiösen Gründen beabsichtigten Tragens eines Kopftuchs im Unterricht für das angestrebte Amt einer Grund- und Hauptschullehrerin im öffentlichen Schuldienst ungeeignet, hält sich innerhalb der Grenzen des dem Dien...

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Published in:Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Corporate Author: Württemberg-Baden, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2001
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Year: 2001, Volume: 20, Pages: 1432
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Religious freedom
B Head covering
B Teacher
B Civil service law
B Germany
Description
Summary:Die Einschätzung des Dienstherrn, eine Lehramtsbewerberin sei wegen des von ihr aus religiösen Gründen beabsichtigten Tragens eines Kopftuchs im Unterricht für das angestrebte Amt einer Grund- und Hauptschullehrerin im öffentlichen Schuldienst ungeeignet, hält sich innerhalb der Grenzen des dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsspielraums
ISSN:0721-880X
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht