Entscheidung vom 20.09.2010 - Vf. 19-VII-09: Ablehnung von Richtern wegen Nichtbekanntgabe ihrer Religionszugehörigkeit

Ein Ablehnungsgesuch, das sich darauf stützt, dass die Religionszugehörigkeit der Verfassungsrichter nicht bekannt gegeben wird, ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn das Verfahren gegen die Verpflichtung der Arbeitnehmer gerichtet ist, die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirchens...

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Corporate Author: Bayern, Verfassungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2011
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 2011, Volume: 64, Issue: 4, Pages: 211
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Religious freedom
B Judge
B Germany
Description
Summary:Ein Ablehnungsgesuch, das sich darauf stützt, dass die Religionszugehörigkeit der Verfassungsrichter nicht bekannt gegeben wird, ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn das Verfahren gegen die Verpflichtung der Arbeitnehmer gerichtet ist, die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen und die Weitergabe dieser Daten an den Arbeitgeber zu dulden
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift