Entscheidung vom 20.09.2010 - Vf. 19-VII-09: Ablehnung von Richtern wegen Nichtbekanntgabe ihrer Religionszugehörigkeit
Ein Ablehnungsgesuch, das sich darauf stützt, dass die Religionszugehörigkeit der Verfassungsrichter nicht bekannt gegeben wird, ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn das Verfahren gegen die Verpflichtung der Arbeitnehmer gerichtet ist, die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirchens...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
C. H. Beck
2011
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In: |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Year: 2011, Volume: 30, Pages: 39 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Religious freedom B Judge B Germany |
Summary: | Ein Ablehnungsgesuch, das sich darauf stützt, dass die Religionszugehörigkeit der Verfassungsrichter nicht bekannt gegeben wird, ist unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn das Verfahren gegen die Verpflichtung der Arbeitnehmer gerichtet ist, die Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen und die Weitergabe dieser Daten an den Arbeitgeber zu dulden |
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ISSN: | 0721-880X |
Contains: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
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