Urteil vom 08.08.2001 - 6 A 10237/01: Begründung der Kirchensteuerpflicht

Die Kirchensteuerpflicht hängt von den innerkirchlichen Regelungen über die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft ab, die sich jemanden, der in ihr Gebiet eintritt, grundsätzlich nicht ohne Rücksicht auf seinen Willen eingliedern darf. Gibt jemand bei seinem Zuzug aus dem Ausland gegenüber der...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: C. H. Beck 2002
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Year: 2002, Volume: 21, Pages: 1010
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church tax law
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 222, §1
B Church tax
B Germany
Description
Summary:Die Kirchensteuerpflicht hängt von den innerkirchlichen Regelungen über die Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft ab, die sich jemanden, der in ihr Gebiet eintritt, grundsätzlich nicht ohne Rücksicht auf seinen Willen eingliedern darf. Gibt jemand bei seinem Zuzug aus dem Ausland gegenüber der Meldebehörde an, der römisch-katholischen Kirche anzugehören, kann für die Kirchensteuerpflicht bis auf weiteres an dieser Erklärung insbesondere dann angeknüpft werden, wenn der Steuerpflichtige sich in Einkommensteuererklärungen als römisch-katholisch bezeichnet und jahrelang die Festsetzung von Kirchensteuer nicht beanstandet hat. Von den Folgen einer solchen Erklärung können sich getaufte Katholiken durch Kirchenaustritt lösen, für andere Personen kommt eine Berichtigung des Melderegisters in Betracht
ISSN:0721-880X
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht