Urteil vom 24.06.2004 - 2 C 45/03: Tragen eines "islamischen Kopftuchs" im Unterricht

Auf der Grundlage des 2004 geänderten baden-württembergischen Schulgesetzes darf die Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis abgelehnt werden, wenn die Bewerberin nicht bereit ist, im Unterricht auf das Tragen eines "islamischen Kopftuchs" zu verzichten.

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Körperschaft: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2005
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Jahr: 2005, Band: 24, Seiten: 232
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
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