Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 139/00: Loyalitätspflicht kirchlicher Mitarbeiter

Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie...

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Соавтор: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Автор)
Формат: Print Статья
Язык:Немецкий
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Опубликовано: Beck 2001
В: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Год: 2001, Том: 20, Страницы: 1453
Индексация IxTheo:SB Каноническое право
Другие ключевые слова:B Loyalitätsobliegenheit
B Германия (ГДР, мотив)
B Судопроизводство (мотив)
B Сотрудник церкви
Описание
Итог:Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. Ein solches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
ISSN:0721-880X
Второстепенные работы:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht