Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 139/00: Loyalitätspflicht kirchlicher Mitarbeiter

Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie...

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Detalhes bibliográficos
Autor Corporativo: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
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Publicado em: Beck 2001
Em: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Ano: 2001, Volume: 20, Páginas: 1453
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Loyalitätsobliegenheit
B Funcionário
B Jurisprudência
B Alemanha
Descrição
Resumo:Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. Ein solches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
ISSN:0721-880X
Obras secundárias:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht