Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 139/00: Loyalitätspflicht kirchlicher Mitarbeiter

Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2001
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Jahr: 2001, Band: 20, Seiten: 1453
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Loyalitätsobliegenheit
B Kirchlicher Mitarbeiter
B Deutschland
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Arbeitnehmerin in einem evangelischen Kindergarten, die in der Öffentlichkeit werbend für eine andere Glaubensgemeinschaft auftritt und deren von den Glaubenssätzen der evangelischen Kirche erheblich abweichende Lehre verbreitet, bietet regelmäßig keine hinreichende Gewähr mehr dafür, dass sie der arbeitsvertraglich übernommenen Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der evangelischen Kirche nachkommt. Ein solches Verhalten kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
ISSN:0721-880X
Enthält:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht