Urteil vom 25.10.2007 - 8 AZR 593/06. Mobbing - Schmerzensgeld wegen schuldhafter Verursachung einer Gesundheitsschädigung durch Vorgesetzten
Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG: 1. Führt ein schuldhaftes dienstliches Verhalten eines Vorgesetzten dazu, das ein ihm unterstellter Mitarbeiter psychisch erkrankt, so hat der Mitarbeiter gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Beck
2008
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In: |
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Year: 2008, Volume: 25, Pages: 223 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Labor law
B Mobbing |
Summary: | Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG: 1. Führt ein schuldhaftes dienstliches Verhalten eines Vorgesetzten dazu, das ein ihm unterstellter Mitarbeiter psychisch erkrankt, so hat der Mitarbeiter gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf eine billige Entschädigung in Geld (Schmerzensgeld), wenn sich der Arbeitgeber des Vorgesetzten als Erfüllungsgehilfen bedient. 2. Die Beurteilung, ob ein Gesamtverhalten eines Vorgesetzten als eine einheitliche Verletzung von Rechten des unterstellten Arbeitnehmers zu qualifizieren ist oder ob einzelne Handlungen oder Verhaltensweisen des Vorgesetzten für sich genommen oder in der Gesamtschau einen rechtsverletzenden Charakter haben, unterliegt der revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbaren tatrichterlichen Würdigung. |
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ISSN: | 0943-7525 |
Contains: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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