Veranlagung eines durch einen kirchlich-diakonischen Verein genutzten Grundstücks zu Straßenausbaubeiträgen. Urteil vom 17.02.2005 - 2 A 350/03

Ein mit einem viergeschossigen Gebäude bebautes und durch einen kirchlichen Verein zu wohltätigen bzw. gemeinützigen Zwecken mit regelmäßigem, d.h. täglichem Publikumsverkehr genutztes Grundstück ist hinsichtlich des Maßes der Nutzung vorteilsgerecht als viergeschossig und wegen der Art der Nutzung...

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Main Author: VG Magdeburg (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 47, Pages: 37-40
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Building law
B Church building
Description
Summary:Ein mit einem viergeschossigen Gebäude bebautes und durch einen kirchlichen Verein zu wohltätigen bzw. gemeinützigen Zwecken mit regelmäßigem, d.h. täglichem Publikumsverkehr genutztes Grundstück ist hinsichtlich des Maßes der Nutzung vorteilsgerecht als viergeschossig und wegen der Art der Nutzung mit Geschäfts-, Büro-, und Verwaltungsgebäuden vergleichbar zu behandeln. Die für mit einem Kirchengebäude bebauten Grundstücke gelten satzungsmäßigen Verteilungsregelungen sind in einem solchen Fall nicht anwendbar, selbst wenn die Satzung hinsichtlich des Maßes der Nutzung eine Privilegierung von Gebäuden mit "vornehmlich kirchlichen Zwecken dienenden Veranstaltungen" vorsieht. Auch ein Absehen von der Anwendung eines Artzuschlages ist nicht geboten, wenn die tatsächlich vorhandene Grundstücksnutzung ihrer Intensität nach (Publikumsverkehr) einer Nutzung zu Geschäfts-, Büro- und Verwaltungszwecken - in Abgrenzung zu reinen Wohnnutzung - entspricht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946