Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Scientology-Vereins, Urteil vom 02.11.2005 - 4 B 99.2582

Für die Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, ist das Selbstverständnis eines Scientology-Vereins, er sei eine Religionsgemeinscahft iSd Art. 4 GG, unerheblich. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des iSd § 43 Abs. 2 BGB liegt nicht vor, wenn - wie für den vorliegenden Fall bej...

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Corporate Author: Bayern, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 47, Pages: 407-420
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Scientology
B Law
B Economy
B State
Description
Summary:Für die Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, ist das Selbstverständnis eines Scientology-Vereins, er sei eine Religionsgemeinscahft iSd Art. 4 GG, unerheblich. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des iSd § 43 Abs. 2 BGB liegt nicht vor, wenn - wie für den vorliegenden Fall bejaht - die von dem Verein seinen Mitgliedern angebotenen Waren und Dienstleistungen nicht "marktüblich", sondern untrennbar mit den Überzeugungen seiner Mitglieder verbunden sind und bei Wegfall dieser Einbindung für die einzelnen Mitglieder ihren Wert verlieren.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946