Ausweisung eines sog. Hasspredigers. Beschluss vom 22.02.2005 - 25 A 6.05

Das friedliche und auf Toleranz gegründete Zusammenleben deutscher und nichtdeutscher Bevölkerungsgruppen unterschidlicher Religions- und Glaubenszugehörigkeit kann empfindlich gestört sein, wenn ein Imam in der Predigt die Deutschen als Atheisten bezeichnen, denen wegen ihrer Ungläubigkeit das Höll...

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Corporate Author: Berlin, Verwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 47, Pages: 41-56
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Religious freedom
B Tolerance
B Sermon
Description
Summary:Das friedliche und auf Toleranz gegründete Zusammenleben deutscher und nichtdeutscher Bevölkerungsgruppen unterschidlicher Religions- und Glaubenszugehörigkeit kann empfindlich gestört sein, wenn ein Imam in der Predigt die Deutschen als Atheisten bezeichnen, denen wegen ihrer Ungläubigkeit das Höllenfeuer drohe. Die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und die öffentliche Ordnung, sofern sie in ihrem Kernbereich des friedlichen Zusammenlebens ethnisch wie religiös verschiedener Bevölkerungsgruppen betroffen ist, sind so überragend hohe Schutzgüter, dass regelmäßig ein zwingendes öffentliches Interesse an der sofortigen Entfernung des Ausländers aus der Bundesrepublik Deutschland besteht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946