Befristung von Nutzungsrechten an einer Grabstelle, Urteil vom 17.12.2004 - 1 A 1712/02

Leitsätze: In einem Bereich, in dem ein kirchlicher Träger einer Einrichtung über den Kreis seiner Mitglieder hinaus in sog. mittelbarer staatlicher Verwaltung tätig wird (hier: Friedhofs- und Bestattungswesen), ist eine Bekanntmachung von Satzungsrecht mit Publizitätswirkung geboten. Der Hinweis, d...

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Main Author: VG Stade (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 46, Pages: 393-397
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Law
B Funerary law
B State
Description
Summary:Leitsätze: In einem Bereich, in dem ein kirchlicher Träger einer Einrichtung über den Kreis seiner Mitglieder hinaus in sog. mittelbarer staatlicher Verwaltung tätig wird (hier: Friedhofs- und Bestattungswesen), ist eine Bekanntmachung von Satzungsrecht mit Publizitätswirkung geboten. Der Hinweis, die Satzung könne im Kirchenbüro eingesehen werden, ist nicht ausreichend. Die Befristung ursprünglich auf Lebenszeit verliehener Nutzungsrechte an einer Grabstelle ist mit höherrangigem Recht vereinbar.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946