Kirchenaustrittserklärung, Urteil vom 10.12.2004 - 7 BV 03.2566

Leitsätze: Eine öffentlich beglaubigte schriftliche Erklärung über den Kirchenaustritt wird mit dem Einwurf in den Briefkasten der Behörde wirksam. Das Fehlen personenstandsrechtlicher Anforderungen lässt die öffentlich-rechtliche Wirkung der Kirchenaustrittserklärung unberührt.

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Corporate Author: Bayern, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2009, Volume: 46, Pages: 365-370
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Leaving the church
Description
Summary:Leitsätze: Eine öffentlich beglaubigte schriftliche Erklärung über den Kirchenaustritt wird mit dem Einwurf in den Briefkasten der Behörde wirksam. Das Fehlen personenstandsrechtlicher Anforderungen lässt die öffentlich-rechtliche Wirkung der Kirchenaustrittserklärung unberührt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946