Anmerkung zu: EuGHMR Urteil vom 13.04.2006, 55.170/00 (Kosteski ./. [Ehemalige jugoslawische] Republik Makedonien)

Es stellt weder einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit, noch eine diskriminierende Maßnahme dar, jemanden für die Inanspruchnahme eine religionsspezifischen Feiertages bzw. arbeitfreien Tages seine Mitgliedschaft zur betreffenden Religionsgemeinschaft nicht bloß behaupten, sonde...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Wieshaider, Wolfgang (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: 2009
In: Österreichisches Archiv für Recht & Religion
Jahr: 2009, Band: 56, Seiten: 98-104
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Nordmazedonien
B Menschenrecht
B Europäischer Gerichtshof
B Religionsausübung
B Rechtsprechung
B Arbeitsrecht
B Feiertagsregelung
Beschreibung
Zusammenfassung:Es stellt weder einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit, noch eine diskriminierende Maßnahme dar, jemanden für die Inanspruchnahme eine religionsspezifischen Feiertages bzw. arbeitfreien Tages seine Mitgliedschaft zur betreffenden Religionsgemeinschaft nicht bloß behaupten, sondern auch glaubhaft machen zu lassen.
ISSN:1560-8670
Enthält:Enthalten in: Österreichisches Archiv für Recht & Religion