Abänderung kirchengesetzlicher Regelungen über die Erhebung von Kirchgeld, Rechtsnatur und Vertrauensschutz, Beschluss vom 04.12.2003 - 3 ME 298/03
Leitsatz: In der Einführung eines "Besonderen Kirchgeldes" für ein Kirchenmitglied, das nach dessen Einkommen und demjenigen seines Ehegatten bemessen wird, liegt gegenüber der bisherigen Kirchensteuer nicht nur die Neubestimmung einer bislang noch nicht eingetretenen Kirchensteuerverpflic...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
2008
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, Volume: 44, Pages: 344-348 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Local church fee B Church tax law B Church tax B Resolution |
Summary: | Leitsatz: In der Einführung eines "Besonderen Kirchgeldes" für ein Kirchenmitglied, das nach dessen Einkommen und demjenigen seines Ehegatten bemessen wird, liegt gegenüber der bisherigen Kirchensteuer nicht nur die Neubestimmung einer bislang noch nicht eingetretenen Kirchensteuerverpflichtung, sondern die Einführung einer neuen Art der Kirchensteuer, die dem Rückwirkungsverbot unterliegt. [Wenn] ein dahingehender Landeskirchensteuerbeschluss des zuständigen kirchlichen Gremiums, nicht staatlich genehmigt ist, darf der Steuerpflichtige auf den Fortbestand der ursprünglichen Rechtslage vertrauen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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