Abänderung kirchengesetzlicher Regelungen über die Erhebung von Kirchgeld, Rechtsnatur und Vertrauensschutz, Beschluss vom 04.12.2003 - 3 ME 298/03

Leitsatz: In der Einführung eines "Besonderen Kirchgeldes" für ein Kirchenmitglied, das nach dessen Einkommen und demjenigen seines Ehegatten bemessen wird, liegt gegenüber der bisherigen Kirchensteuer nicht nur die Neubestimmung einer bislang noch nicht eingetretenen Kirchensteuerverpflic...

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Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2008
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2008, Volume: 44, Pages: 344-348
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Local church fee
B Church tax law
B Church tax
B Resolution
Description
Summary:Leitsatz: In der Einführung eines "Besonderen Kirchgeldes" für ein Kirchenmitglied, das nach dessen Einkommen und demjenigen seines Ehegatten bemessen wird, liegt gegenüber der bisherigen Kirchensteuer nicht nur die Neubestimmung einer bislang noch nicht eingetretenen Kirchensteuerverpflichtung, sondern die Einführung einer neuen Art der Kirchensteuer, die dem Rückwirkungsverbot unterliegt. [Wenn] ein dahingehender Landeskirchensteuerbeschluss des zuständigen kirchlichen Gremiums, nicht staatlich genehmigt ist, darf der Steuerpflichtige auf den Fortbestand der ursprünglichen Rechtslage vertrauen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946