Kürzung des Ortzuschlages in Dienstbezügen einer geschiedenen Pastorin, Urteil vom 12.12.1990 - 2 OVG A 73/88

Leitsatz: Für die Klage einer im Bereich der VELKD tätigen Pastorin auf Gewährung eines höheren Ortszuschlages ist der Rechtsweg zu den Gerichten eröffnet. Der kirchliche Gesetzgeber ist nicht aufgrund höherrangigen Rechts gehalten, die Pfarrerbesoldung entsprechend dem öffentlichen Dienst so zu ord...

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Corporate Author: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, Volume: 28, Pages: 428-433
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Jurisdiction
B Divorce
B Protestant Church
B Pastor
B Ecclesiastical service law
B Besoldungsordnung
B Legal recourse
Description
Summary:Leitsatz: Für die Klage einer im Bereich der VELKD tätigen Pastorin auf Gewährung eines höheren Ortszuschlages ist der Rechtsweg zu den Gerichten eröffnet. Der kirchliche Gesetzgeber ist nicht aufgrund höherrangigen Rechts gehalten, die Pfarrerbesoldung entsprechend dem öffentlichen Dienst so zu ordnen, dass eine geschiedene Pastorin, die ihre Kinder aus geschiedener Ehe versorgt, in den Genuss des um die familienbezogenen Bestandteile erhöhten Ortszuschlags gelangt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946