Anordnung der Testamentsvollstreckung wegen Sektenzugehörigkeit des Erben, Urteil vom 02.03.1988 - 3 Wx 290/87

Leitsatz: Die Absicht des Erblassers, durch Anordnung der Testamentsvollstreckung den Erben zur Beendigung seiner Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft zu veranlassen, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, solange dieses Motiv gegenüber anderen ebenfalls billigenswerten Beweg...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Düsseldorf (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1993
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1993, Volume: 26, Pages: 29-36
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Scientology
B Sect
B Inheritance law
B Will
Description
Summary:Leitsatz: Die Absicht des Erblassers, durch Anordnung der Testamentsvollstreckung den Erben zur Beendigung seiner Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft zu veranlassen, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, solange dieses Motiv gegenüber anderen ebenfalls billigenswerten Beweggründen nicht als vorrangig anzusehen ist. Ob eine solche Abwägung auch im Falle der Zugehörigkeit des Erben zur Scientology-Kirche vorzunehmen ist, bleibt dahingestellt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946