Eintragungsfähigkeit einer Einrichtung der Scientology Kirche als Idealverein, Beschluss vom 17.02.1988 - 71 T 79/85

Leitsatz: Ist eine geplante Vereinigung (hier: Celebrity-Center der Scientology Kirche) als Kirche anzusehen, dann hat sie Anspruch auf Erwerb der Rechtsfähigkeit nach den Regeln des bürgerlichen Rechts. In zumutbarer Weise kommt nur die Eintragung in das Vereinsregister als Idealverein in Betracht....

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Corporate Author: Hamburg, Landgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1993
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1993, Volume: 26, Pages: 23-26
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Scientology
B Association
B Law
B Sect
B State
B Legal capacity
Description
Summary:Leitsatz: Ist eine geplante Vereinigung (hier: Celebrity-Center der Scientology Kirche) als Kirche anzusehen, dann hat sie Anspruch auf Erwerb der Rechtsfähigkeit nach den Regeln des bürgerlichen Rechts. In zumutbarer Weise kommt nur die Eintragung in das Vereinsregister als Idealverein in Betracht. Eine umfassende Offenlegung der wirtschaftlichen Beziehungen darf vom Registergericht allenfalls verlangt werden, wenn hinreichender Anlass zur Annahme einer primär wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946