Kirchensteuerpflicht eines zuziehenden katholischen Ausländers, Urteil vom 26.10.1988 - 11 K 655/85

Leitsatz: Verlegt ein katholisch getaufter Ausländer seinen Wohnsitz nach Deutschland, so unterliegt er hier der Kirchensteuerpflicht bis zur Abgabe einer Kirchenaustrittserklärung. Dies gilt auch dann, wenn das Recht des Herkunftsstaates die Möglichkeit eines Kirchenaustritts nicht vorsieht und sic...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1993
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1993, Volume: 26, Pages: 344-346
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Foreigner
B Place of residence
B Catholic church
B Church tax
Description
Summary:Leitsatz: Verlegt ein katholisch getaufter Ausländer seinen Wohnsitz nach Deutschland, so unterliegt er hier der Kirchensteuerpflicht bis zur Abgabe einer Kirchenaustrittserklärung. Dies gilt auch dann, wenn das Recht des Herkunftsstaates die Möglichkeit eines Kirchenaustritts nicht vorsieht und sich der Steuerpflichtige schon vor dem Umzug von der katholischen Kirche gelöst hat.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946