Religionszugehörigkeit von Lehrern kein Auswahlkriterium, Urteil vom 24.11.1988 - 2 C 10.86

Leitsatz: Bei der Entscheidung über die Einstellung eines Beamten (hier eines Lehrers an einer öffentlichen Gemeinschaftsschule) darf die Auswahl auch unter gleich geeigneten Bewerbern nicht nach der Religionszugehörigkeit getroffen werden.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1993
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1993, Band: 26, Seiten: 375-379
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Lehrer
B Religionsfreiheit
B Zulassung
B Beamtenrecht
B Rechtsprechung
B Deutschland Bundesrepublik Bundesverwaltungsgericht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Bei der Entscheidung über die Einstellung eines Beamten (hier eines Lehrers an einer öffentlichen Gemeinschaftsschule) darf die Auswahl auch unter gleich geeigneten Bewerbern nicht nach der Religionszugehörigkeit getroffen werden.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946