Zur schulaufsichtlichen Genehmigung einer Schulleiterbestellung an einer kirchlichen Ersatzschule, Beschluss vom 06.04.1990 - 7 B 44.90

Leitsatz: Es steht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Verbürgungen von Privatschul- und Kirchenfreiheit, die Ausübung der Tätigkeit eines (stellvertretenden) Schulleiters in einer Ersatzschule mit kirchlichem Träger landesrechtlich einer schulaufsichtlichen Genehmigung zu unterstellen. Die S...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, Volume: 28, Pages: 73-77
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B School law
B Acknowledgment
B Catholic school
B School director
B Staat-Kirche-Verhältnis
Description
Summary:Leitsatz: Es steht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Verbürgungen von Privatschul- und Kirchenfreiheit, die Ausübung der Tätigkeit eines (stellvertretenden) Schulleiters in einer Ersatzschule mit kirchlichem Träger landesrechtlich einer schulaufsichtlichen Genehmigung zu unterstellen. Die Schulaufsichtsbehörde darf hierbei vom Schulträger einen Leistungsbericht oder bisher erstellte Leistungsbeurteilungen verlangen, um die fachliche und persönliche Eignung für die in Aussicht genommene Tätigkeit zu prüfen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946