Zur schulaufsichtlichen Genehmigung einer Schulleiterbestellung an einer kirchlichen Ersatzschule, Beschluss vom 06.04.1990 - 7 B 44.90
Leitsatz: Es steht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Verbürgungen von Privatschul- und Kirchenfreiheit, die Ausübung der Tätigkeit eines (stellvertretenden) Schulleiters in einer Ersatzschule mit kirchlichem Träger landesrechtlich einer schulaufsichtlichen Genehmigung zu unterstellen. Die S...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
1996
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, Volume: 28, Pages: 73-77 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B School law B Acknowledgment B Catholic school B School director B Staat-Kirche-Verhältnis |
Summary: | Leitsatz: Es steht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Verbürgungen von Privatschul- und Kirchenfreiheit, die Ausübung der Tätigkeit eines (stellvertretenden) Schulleiters in einer Ersatzschule mit kirchlichem Träger landesrechtlich einer schulaufsichtlichen Genehmigung zu unterstellen. Die Schulaufsichtsbehörde darf hierbei vom Schulträger einen Leistungsbericht oder bisher erstellte Leistungsbeurteilungen verlangen, um die fachliche und persönliche Eignung für die in Aussicht genommene Tätigkeit zu prüfen. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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