Keine Beeinträchtigung der Religionsausübungsfreiheit des einzelnen Kirchenmitglieds bei staatlichem Eingriff in Verwaltung einer kirchlichen Stiftung, Beschluss vom 30.07.1990 - 7 B 71.90

Leitsatz: Durch den rechtswidrigen Eingriff des Staates in die Verwaltung einer mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestalteten konfessionellen Einrichtung wird das einzelne Kirchenmitglied nicht in seiner Religionsausübungsfreiheit beeinträchtigt.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland. VerfasserIn (Verfasst von)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1996, Band: 28, Seiten: 203-205
IxTheo Notationen:SD Evangelisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Evangelische Kirche
B Religionsausübung
B Stiftungsrecht
B Bayern
B Rechtsprechung
B Verwaltungsrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Durch den rechtswidrigen Eingriff des Staates in die Verwaltung einer mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestalteten konfessionellen Einrichtung wird das einzelne Kirchenmitglied nicht in seiner Religionsausübungsfreiheit beeinträchtigt.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946