Verstoß gegen kirchliches Eherecht als Kündigungsgrund im Dienstverhältnis einer Gemeindeassistentin, Urteil vom 21.05.1988 - 7 AZR 506/87

Leitsatz: Insbesondere bei einem im kirchlichen Verkündigungsdienst tätigen Arbeitnehmer kann eine gegen Glaubensgrundsätze verstoßende Eheschließung mit einem geschiedenen, aber noch in kanonisch-rechtlich gültiger Ehe lebenden Partner eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen.

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1993
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1993, Volume: 26, Pages: 142-148
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Ecclesiastical service law
B Gemeindeassistent
B Germany Bundesarbeitsgericht
B Wiederverheiratete Geschiedene
Description
Summary:Leitsatz: Insbesondere bei einem im kirchlichen Verkündigungsdienst tätigen Arbeitnehmer kann eine gegen Glaubensgrundsätze verstoßende Eheschließung mit einem geschiedenen, aber noch in kanonisch-rechtlich gültiger Ehe lebenden Partner eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946