Kopftuchverbot für Grundschullehrerin, Beschluss vom 15.02.2001 - 42393/98

Leitsatz: Die Schulbehörde des Kantons Genf hat ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten, als sie unter Abwägung der Religionsfreiheit der Lehrkräfte gegenüber dem Schutz des religiösen Friedens einer Lehrerin muslimischen Glaubens insbesondere wegen des Alters der Kinder untersagte, während...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 42, Pages: 485-499
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Law
B Islam
B Head covering
B Public law
B School law
B Quarreling
B Switzerland
Description
Summary:Leitsatz: Die Schulbehörde des Kantons Genf hat ihren Beurteilungsspielraum nicht überschritten, als sie unter Abwägung der Religionsfreiheit der Lehrkräfte gegenüber dem Schutz des religiösen Friedens einer Lehrerin muslimischen Glaubens insbesondere wegen des Alters der Kinder untersagte, während des Unterrichts an einer öffentlichen Grundschule ein Kopftuch zu tragen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946