Öffentlich-rechtliches Reichnis für Wohnung eines Geistlichen, Urteil vom 09.01.2003 - 7 B 01.1248

Leitsätze: Die verfassungsrechtlichen Veränderungen nach 1918 bzw. 1945 und das Inkrafttreten des Bayrischen Stiftungsgesetzes am 1.1.1955 haben ein früher entstandenes Reichnis, das die Bereitstellung einer Wohnung für einen örtlichen Seelsorgegeistlichen zum Gegenstand hat, unberührt gelassen. Ein...

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Corporate Author: Bayern, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2007
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2007, Volume: 43, Pages: 3-13
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Legislation
B Parsonage
B Foundation
B Possessions
B Church tax
B Bavaria
Description
Summary:Leitsätze: Die verfassungsrechtlichen Veränderungen nach 1918 bzw. 1945 und das Inkrafttreten des Bayrischen Stiftungsgesetzes am 1.1.1955 haben ein früher entstandenes Reichnis, das die Bereitstellung einer Wohnung für einen örtlichen Seelsorgegeistlichen zum Gegenstand hat, unberührt gelassen. Ein solches besonderes Reichnis ist auch nicht wegen vollständiger Änderung der Verhältnisse aufgrund der Einführung der Kirchensteuer oder durch Wegfall des Reichniszwecks erloschen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946