Kirchenbaulast in den ehemaligen Fürstentümern Waldeck und Pyrmont, Urteil vom 07.12.1995 - 6 UE 1322/93

Leitsätze: Durch die Verordnung wegen Bestreitung der kirchlichen Baulasten seitens der evangelischen Gemeinden der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont vom 19. April 1864 wurden den evangelischen Gemeindenangehörigen die Kirchenbaulast ohne Rücksicht darauf auferlegt, ob sie zuvor aus der Kommunalkasse...

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Corporate Author: Hessen, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, Volume: 33, Pages: 531-542
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Possessions
B Church building
B Hesse
Description
Summary:Leitsätze: Durch die Verordnung wegen Bestreitung der kirchlichen Baulasten seitens der evangelischen Gemeinden der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont vom 19. April 1864 wurden den evangelischen Gemeindenangehörigen die Kirchenbaulast ohne Rücksicht darauf auferlegt, ob sie zuvor aus der Kommunalkasse auf Grund von Kirchenunterhaltungspflichten der Zivilgemeinden bestritten worden waren. Weiter wurde zugelassen, dass die Gemeinden die Baulasten künftig anstelle der Gemeindeangehörigen aus der Gemeindekasse bestritten. Eine gewohnheitsrechtliche Kirchenbaulast jener Gemeinden, in denen die Baulast auf Grund dieser Regelung nach 1864 aus der Gemeindekasse gezahlt wurden, konnte erst wieder entstehen, nachdem diese Regelung im Jahre 1908 aufgehoben worden war. Einzelfall, in dem sich eine gemeindliche Kirchenbaulast nicht nachweisen lässt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946