Abberufung eines Arztes aus dem Vorstand eines kirchlichen Krankenhausträgers, Rechtsweg, Beschluss vom 28.09.1995 - 5 AZB 4/95

Leitsatz: Wurde ein an einem kirchlichen Krankenhaus tätiger Arzt in den Vorstand des Trägervereins berufen und unter Bezugnahme hierauf ein vollständig neuer Dienstvertrag geschlossen, so sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung dieses einheitlichen Rechtsverhältnisses nicht die...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, Volume: 33, Pages: 354-358
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Labor law
B Gerichtskompetenz
B Legal recourse
B Competency
Description
Summary:Leitsatz: Wurde ein an einem kirchlichen Krankenhaus tätiger Arzt in den Vorstand des Trägervereins berufen und unter Bezugnahme hierauf ein vollständig neuer Dienstvertrag geschlossen, so sind für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung dieses einheitlichen Rechtsverhältnisses nicht die Arbeitsgerichte, sondern die ordentlichen Gerichte zuständig.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946