Festsetzung der Elternbeiträge in kirchlichem Kindergarten, Urteil vom 13.06.1994 - 16 A 571/94

Leitsätze: Soweit Tageseinrichtungen für Kinder in privater bzw. kirchlicher Trägerschaft durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe geführt werden, greift die Erhebung der Elternbeiträge weder in verfassungsrechtlich geschützte Belange dieser Träger noch in unzulässiger Weise in privatrechtlich...

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Published in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church institution
B Nursery school
B Gebührenordnung
Description
Summary:Leitsätze: Soweit Tageseinrichtungen für Kinder in privater bzw. kirchlicher Trägerschaft durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe geführt werden, greift die Erhebung der Elternbeiträge weder in verfassungsrechtlich geschützte Belange dieser Träger noch in unzulässiger Weise in privatrechtlich gestaltete Benutzungsverträge ein. Machen Eltern keine Angaben zur Höhe ihres Einkommens, ist nach § 17 Abs. 5 S. 2 NW.GTK der höchste Elternbeitrag zu leisten.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946