Zulässigkeit erhöhter Gebühren bei konfessionellen Friedhöfen, Urteil vom 13.12.1994 - 1 BA 7/94

Leitsatz: 1. Für die rechtliche Beurteilung der Gebührenordnung eines konfessionellen Friedhofs ist von maßgeblicher Bedeutung, ob dieser eine Monopolstellung besitzt oder nicht. 2. Bei konfessionellen Friedhöfen ohne Monopolstellung können Gebührenzuschläge für die Bestattung von Personen, die bei...

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Corporate Author: Bremen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, Volume: 32, Pages: 454-462
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B Jurisdiction
B Friedhofsordnung
B Church membership
B Protestant Church
B Gebührenordnung
B Cemetery
Description
Summary:Leitsatz: 1. Für die rechtliche Beurteilung der Gebührenordnung eines konfessionellen Friedhofs ist von maßgeblicher Bedeutung, ob dieser eine Monopolstellung besitzt oder nicht. 2. Bei konfessionellen Friedhöfen ohne Monopolstellung können Gebührenzuschläge für die Bestattung von Personen, die bei ihrem Tod nicht der Kirchengemeinde angehörten, sowohl unter dem Gesichtspunkt einer begrenzten Verhaltenssteuerung gerechtfertigt sein. 3. Ein Gebührenzuschlag kann insbesondere in Betracht kommen, wenn das durchschnittliche Gebührenniveau auf dem konfessionellen Friedhof deutlich unter dem Gebührenniveau umliegender kommunaler Friedhöfe liegt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946