Anhörung der Mitarbeitervertretung, Verfahrenseinleitung, Urteil vom 16.10.1991 - 2 AZR 156/91

Leitsatz: Nach der im Bistum Berlin geltenden Mitarbeitervertretungsordnung ist die Mitteilung des Dienstgebers über die Kündigungsabsicht schriftlich dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung (bzw. im Verhinderungsfall seinem Stellvertreter) zuzuleiten. Bei Nichtbeachtung dieser Regularien fehlt e...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, Volume: 29, Pages: 345-354
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Ecclesiastical service law
B Job protection
B Employee representation
B Mitwirkungsrecht
Description
Summary:Leitsatz: Nach der im Bistum Berlin geltenden Mitarbeitervertretungsordnung ist die Mitteilung des Dienstgebers über die Kündigungsabsicht schriftlich dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung (bzw. im Verhinderungsfall seinem Stellvertreter) zuzuleiten. Bei Nichtbeachtung dieser Regularien fehlt es an fehlt es an einer ordnungsgemäßen Beteiligung der Mitarbeitervertretung.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946