Loyalitätspflicht einer Lehrerin an katholischer Privatschule, Urteil vom 08.04.1991 - 9 Sa 72/90

Leitsätze: Mängel bei der Beteiligung der Mitarbeitervertretung im Kündigungsverfahren können dem Arbeitgeber ausnahmsweise dann zugerechnet werden, wenn er sie durch unsachgemäßes eigenes Verhalten (hier: ungewöhnlich zögerliche Einleitung des Beteiligungsverfahrens) herbeigeführt hat. Eine Lehreri...

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Corporate Author: Bayern, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1996
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1996, Volume: 29, Pages: 85-90
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Loyalitätsobliegenheit
B Employee resignation
B Law
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Ecclesiastical service law
B Teacher
B Employee representation
B Catholic school
Description
Summary:Leitsätze: Mängel bei der Beteiligung der Mitarbeitervertretung im Kündigungsverfahren können dem Arbeitgeber ausnahmsweise dann zugerechnet werden, wenn er sie durch unsachgemäßes eigenes Verhalten (hier: ungewöhnlich zögerliche Einleitung des Beteiligungsverfahrens) herbeigeführt hat. Eine Lehrerin an einer katholischen Privatschule, die im Rahmen einer von ihr anberaumten Pressekonferenz ihre intimen Beziehungen zu einem an derselben Schule tätigen Priester offen legt, macht sich schon durch dieses Vorgehen einer die Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Loyalitätspflicht schuldig.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946