Kündigung kirchlicher Mitarbeiter, Zuständigkeit und Verfahren, Urteil vom 08.11.1989 - 7 [14] Sa 185/89
Leitsätze: Die einem Diözesan-Caritasgeschäftsführer satzungsgemäß obliegende "laufende Verbandsgeschäftsführung" schließt nur dann die Befugnis zur Kündigung von Mitarbeitern ein, wenn eine dahingehende betriebliche Übung besteht. Zur Frage, welche Anforderungen an den Status eines leiten...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
1994
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1994, Volume: 27, Pages: 314-320 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B State law of churches B Employee resignation B Law B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung B Employee representation B Mitwirkungsrecht B Germany |
Summary: | Leitsätze: Die einem Diözesan-Caritasgeschäftsführer satzungsgemäß obliegende "laufende Verbandsgeschäftsführung" schließt nur dann die Befugnis zur Kündigung von Mitarbeitern ein, wenn eine dahingehende betriebliche Übung besteht. Zur Frage, welche Anforderungen an den Status eines leitenden Mitarbeiters zu stellen sind, wenn es diesem nach der Mitarbeitervertretungsordnung obliegt, die Mitarbeitervertretung an einem Kündigungsverfahren zu beteiligen. Zur Frage der Begründetheit einer Kündigung wegen Schließung der Betriebsstätte (hier: kirchliches Alten- und Pflegeheim). |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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