Kündigung kirchlicher Mitarbeiter, Zuständigkeit und Verfahren, Urteil vom 08.11.1989 - 7 [14] Sa 185/89

Leitsätze: Die einem Diözesan-Caritasgeschäftsführer satzungsgemäß obliegende "laufende Verbandsgeschäftsführung" schließt nur dann die Befugnis zur Kündigung von Mitarbeitern ein, wenn eine dahingehende betriebliche Übung besteht. Zur Frage, welche Anforderungen an den Status eines leiten...

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Corporate Author: Niedersachsen, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1994
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1994, Volume: 27, Pages: 314-320
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Employee resignation
B Law
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Employee representation
B Mitwirkungsrecht
B Germany
Description
Summary:Leitsätze: Die einem Diözesan-Caritasgeschäftsführer satzungsgemäß obliegende "laufende Verbandsgeschäftsführung" schließt nur dann die Befugnis zur Kündigung von Mitarbeitern ein, wenn eine dahingehende betriebliche Übung besteht. Zur Frage, welche Anforderungen an den Status eines leitenden Mitarbeiters zu stellen sind, wenn es diesem nach der Mitarbeitervertretungsordnung obliegt, die Mitarbeitervertretung an einem Kündigungsverfahren zu beteiligen. Zur Frage der Begründetheit einer Kündigung wegen Schließung der Betriebsstätte (hier: kirchliches Alten- und Pflegeheim).
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946