Verkauf von Devotionalien während der allgemeinen Ladenschlusszeiten, Urteil vom 05.12.1989 - 20 U 141/89

Leitsätze: Wird behördlich der Verkauf von Devotionalien während der allgemeinen Ladenschlusszeiten zugelassen, so betrifft diese Ausnahme nur solche Gegenstände, die aus objektiver Sicht den Ausdruck religiöser Andacht versinnbildlichen oder der Förderung/Ausübung der religiösen Andacht gewidmet si...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Düsseldorf (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1994
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1994, Volume: 27, Pages: 344-349
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Gewerbeausübung
B Pilgrimage
Description
Summary:Leitsätze: Wird behördlich der Verkauf von Devotionalien während der allgemeinen Ladenschlusszeiten zugelassen, so betrifft diese Ausnahme nur solche Gegenstände, die aus objektiver Sicht den Ausdruck religiöser Andacht versinnbildlichen oder der Förderung/Ausübung der religiösen Andacht gewidmet sind. Ein dahingehendes Einverständnis der Vertragsparteien ist nicht ausreichend.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946