Namensänderung wegen Übertritt zum Islam, Urteil vom 27.10.1992 - 2 K 2499/91 KO

Leitsatz: Dem durch Übertritt zum Islam begründeten persönlichen Interesse, einen muslimischen Vornamen zu führen, kann unter Wahrung des öffentlichen Interesses an einer Identifizierung des Trägers dadurch entsprochen werden, dass ein solcher Name dem bereits vorhandenen Vornamen beigefügt wird....

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Verwaltungsgericht Koblenz (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Volume: 30, Pages: 381-384
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Islam
B Conversion Religion
B Public interest
B Name
Description
Summary:Leitsatz: Dem durch Übertritt zum Islam begründeten persönlichen Interesse, einen muslimischen Vornamen zu führen, kann unter Wahrung des öffentlichen Interesses an einer Identifizierung des Trägers dadurch entsprochen werden, dass ein solcher Name dem bereits vorhandenen Vornamen beigefügt wird.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946