Bezeichnung von Kündigungsgründen bei Anhörung der Mitarbeitervertretung, Urteil vom 28.10.1992 - 7 Sa 692/92

Leitsätze: In der schriftlichen Anhörung der Mitarbeitervertretung muss zweifelsfrei kenntlich gemacht sein, auf welche Tatsachenkomplexe der kirchliche Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers zu stützen beabsichtigt. Ist bei einem von mehreren Kündigungsgründen dieses Erfordernis nicht erfüllt,...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landesarbeitsgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Volume: 30, Pages: 384-387
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Employee resignation
B Law
B Church hospital
B Worker-participation
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Ecclesiastical service law
B Job protection
B AVR
Description
Summary:Leitsätze: In der schriftlichen Anhörung der Mitarbeitervertretung muss zweifelsfrei kenntlich gemacht sein, auf welche Tatsachenkomplexe der kirchliche Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers zu stützen beabsichtigt. Ist bei einem von mehreren Kündigungsgründen dieses Erfordernis nicht erfüllt, fehlt es insoweit an einer ordnungsgemäßen, für die Wirksamkeit der Kündigung unabdingbaren Anhörung.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946