Namensänderung wegen Übertritt zum Islam, Urteil vom 22.06.1993 - 7 A 12338/92

Leitsatz: Der Übertritt zum islamischen Glauben verbunden mit einer Lebensführung in einem weitgehend islamischen Umfeld stellt im Regelfall einen gewichtigen Grund mindestens für die Beifügung eines islamischen Vornamens zu dem bisherigen Vornamen dar, jedoch können besondere Umstände des Einzelfal...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Volume: 31, Pages: 211-214
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Islam
B Conversion Religion
B Name
Description
Summary:Leitsatz: Der Übertritt zum islamischen Glauben verbunden mit einer Lebensführung in einem weitgehend islamischen Umfeld stellt im Regelfall einen gewichtigen Grund mindestens für die Beifügung eines islamischen Vornamens zu dem bisherigen Vornamen dar, jedoch können besondere Umstände des Einzelfalls im öffentlichen Interesse einer solchen Vornamensänderung entgegenstehen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946