Kosten der Schülerbeförderung zu einer Bekenntnisschule, Urteil vom 13.07.1993 - 7 B 92.2967

Leitsatz: Für die Übernahme von Kosten für die Schülerbeförderung zu einer Bekenntnisschule statt zur nächstgelegenen Schule gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 BaySchBefV ist allein die Auswahlentscheidung der Eltern bzw. des volljährigen Schülers maßgebend. Auf das Motiv oder die Bekenntnisidentität kommt es...

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Corporate Author: Bayern, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Volume: 31, Pages: 277-283
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Denominational school
B Jurisdiction
B School law
B Kostenerstattung
Description
Summary:Leitsatz: Für die Übernahme von Kosten für die Schülerbeförderung zu einer Bekenntnisschule statt zur nächstgelegenen Schule gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 BaySchBefV ist allein die Auswahlentscheidung der Eltern bzw. des volljährigen Schülers maßgebend. Auf das Motiv oder die Bekenntnisidentität kommt es nicht an.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946