Scheitern einer Klosteransiedlung infolge Änderung des Ortsbebauungsplans, Urteil vom 02.03.1993 - 5 S 2091/92

Leitsatz: 1. Zur Frage der Änderung eines Ortsbebauungsplans mit der Folge, dass hierdurch die Ansiedlung eines Kloster unmöglich wird. 2. Aus inneren Beweggründen einzelner Gemeinderatsmitglieder, die den Akten des Planfeststellungsverfahrens nicht zu entnehmen sind, lässt sich kein Mangel im Abwäg...

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Corporate Author: Württemberg-Baden, Verwaltungsgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1997, Volume: 31, Pages: 102-111
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Building law
B Bauordnung
B Ordensniederlassung
B Priesterbruderschaft St. Pius X
Description
Summary:Leitsatz: 1. Zur Frage der Änderung eines Ortsbebauungsplans mit der Folge, dass hierdurch die Ansiedlung eines Kloster unmöglich wird. 2. Aus inneren Beweggründen einzelner Gemeinderatsmitglieder, die den Akten des Planfeststellungsverfahrens nicht zu entnehmen sind, lässt sich kein Mangel im Abwägungsvorgang herleiten, der gemäß § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB offensichtlich ist (im Anschluss an BVerwGE 64, 33 ff.) Ein im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan gestellter Beweisantrag mit der Behauptung, die Mitglieder des Gemeinderats hätten keine städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt, sondern den Antragssteller wegen seiner religiösen Auffassung benachteiligt wollen, ist daher als unerheblich abzulehnen.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946