Außerordentliche Kündigung eines KODA-Mitglieds wegen eines Zeitschriftenartikels, Urteil vom 07.02.2002 - 4 Sa 218/01

Leitsätze: 1. Das Verhalten eines Arbeitnehmers als Mitglied der kirchlichen KODA kann nicht als Grundlage einer wegen Sonderkündigungsschutzes allein zulässigen außerordentlichen Kündigung gemacht werden, solange es an einer Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis fehlt. 2. Bei der Wertu...

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Corporate Author: Bayern, Landesarbeitsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2006
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2006, Volume: 40, Pages: 101-109
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Freedom of opinion
B Zentrale Kommission zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts im Kirchlichen Dienst
B Labor law
B Verband der Diözesen Deutschlands Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung
B Ecclesiastical service law
B Scientific freedom
B Job protection
Description
Summary:Leitsätze: 1. Das Verhalten eines Arbeitnehmers als Mitglied der kirchlichen KODA kann nicht als Grundlage einer wegen Sonderkündigungsschutzes allein zulässigen außerordentlichen Kündigung gemacht werden, solange es an einer Verletzung von Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis fehlt. 2. Bei der Wertung objektiv unrichtiger Äußerungen eines Arbeitnehmers, die von ihm im Rahmen eines Aufsatzes in einer Fachzeitschrift veröffentlicht werden und sich auf seine KODA-Funktion beziehen, sind die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 und Abs. 3 GG) zu beachten; nur eine Schmähkritik oder Formalbeleidigung scheiden aus dem Schutzbereich des Art. 5 GG aus. 3. Als mildere Sanktion unterhalb der außerordentlichen Kündigung kommt auch die Anrufung der Schlichtungsstelle gemäß §§ 13c Nr. 5, 41 Abs. 1 Nr. 3 (Rahmen-)MAVO mit dem Ziel des Erlöschens des Amtes als Mitglied der Mitarbeitervertretung in Betracht.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946