Mitgliedschaft in israelischer Kultusgemeinde, Urteil vom 06.02.2002 - 11 K 3900/99

Leitsätze: Eine Regelung, die die Mitgliedschaft in einer jüdischen Kultusgemeinde allein von der jüdischen Abstammung und der Wohnsitznahme im Gemeindebezirk abhängig macht, kann als Anknüpfungstatbestand für die Steuerpflicht nur hingenommen werden, soweit zusätzlich ein ausdrücklich geäußertes, o...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Finanzgericht, Köln (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2006
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2006, Volume: 40, Pages: 93-101
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B State law of churches
B Tax law
B Affiliation with
B Religion
B Judaism
B Germany
Description
Summary:Leitsätze: Eine Regelung, die die Mitgliedschaft in einer jüdischen Kultusgemeinde allein von der jüdischen Abstammung und der Wohnsitznahme im Gemeindebezirk abhängig macht, kann als Anknüpfungstatbestand für die Steuerpflicht nur hingenommen werden, soweit zusätzlich ein ausdrücklich geäußertes, objektiv erkennbares Bekenntnis zur jüdischen Glaubensgemeinschaft feststellbar ist. Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zur Religionsgemeinschaft bekennt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946