Urteil vom 11.10.2006 - XII ZR 79/04

Leitsätze: Art. 6 Abs. 1 GG schützt auch die Möglichkeit, durch Scheidung die Freiheit zur Eheschließung wiederzuerlangen. Der Begriff des ordre public ist nicht statisch, sondern folgt dem Wandel der elementaren Wertvorstellungen der deutschen und zunehmend auch der europäischen Rechtsgemeinschaft....

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Deutschland, Bundesgerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2006
In: Kirche & Recht
Year: 2006, Volume: 12, Pages: 220
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Divorce
B Marriage law
B Law
B State
Description
Summary:Leitsätze: Art. 6 Abs. 1 GG schützt auch die Möglichkeit, durch Scheidung die Freiheit zur Eheschließung wiederzuerlangen. Der Begriff des ordre public ist nicht statisch, sondern folgt dem Wandel der elementaren Wertvorstellungen der deutschen und zunehmend auch der europäischen Rechtsgemeinschaft. Deshalb kann es sich im Einzelfall als nicht hinnehmbar erweisen, einen Ehegatten gegen seinen Willen an einer unheilbar zerrütteten Ehe lebenslang festzuhalten. Insoweit ist es gegebenenfalls auch zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin sich andernfalls einen erneuten Kinderwunsch nur um den Preis eines Ehebruchs erfüllen könnte und der Tochter endgültig die Chance genommen würde, mit einem neuen Partner ihrer Mutter in einer durch das Institut der Ehe gefestigten Familie aufzuwachsen.
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht