Urteil vom 11.10.2006 - XII ZR 79/04
Leitsätze: Art. 6 Abs. 1 GG schützt auch die Möglichkeit, durch Scheidung die Freiheit zur Eheschließung wiederzuerlangen. Der Begriff des ordre public ist nicht statisch, sondern folgt dem Wandel der elementaren Wertvorstellungen der deutschen und zunehmend auch der europäischen Rechtsgemeinschaft....
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2006
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In: |
Kirche & Recht
Year: 2006, Volume: 12, Pages: 220 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Divorce B Marriage law B Law B State |
Summary: | Leitsätze: Art. 6 Abs. 1 GG schützt auch die Möglichkeit, durch Scheidung die Freiheit zur Eheschließung wiederzuerlangen. Der Begriff des ordre public ist nicht statisch, sondern folgt dem Wandel der elementaren Wertvorstellungen der deutschen und zunehmend auch der europäischen Rechtsgemeinschaft. Deshalb kann es sich im Einzelfall als nicht hinnehmbar erweisen, einen Ehegatten gegen seinen Willen an einer unheilbar zerrütteten Ehe lebenslang festzuhalten. Insoweit ist es gegebenenfalls auch zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin sich andernfalls einen erneuten Kinderwunsch nur um den Preis eines Ehebruchs erfüllen könnte und der Tochter endgültig die Chance genommen würde, mit einem neuen Partner ihrer Mutter in einer durch das Institut der Ehe gefestigten Familie aufzuwachsen. |
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ISSN: | 0947-8094 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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