Unterschiedliche Kirchensteuer-Hebesätze, Urteil vom 21.06.2000 - 2 L 11/99

Leitsätze: Unterschiedliche Kirchensteuersätze im Bereich derselben Landeskirche sind am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen. Die unterschiedlich hohen Steuersätze für Mitglieder der NEK in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein können weder durch Ländergrenzen im staatlichen Bereich no...

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Corporate Author: Niedersachsen, Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2004
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2004, Volume: 38, Pages: 314-322
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B State law of churches
B Tax law
B Church
B Financial situation
B State
B Territorial church
B Church tax law
B Church tax
Description
Summary:Leitsätze: Unterschiedliche Kirchensteuersätze im Bereich derselben Landeskirche sind am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG zu messen. Die unterschiedlich hohen Steuersätze für Mitglieder der NEK in den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein können weder durch Ländergrenzen im staatlichen Bereich noch durch eine erteilte staatliche Genehmigung begründet werden. Für die Zeit unmittelbar nach der Gründung der NEK waren unterschiedliche Steuersätze - zeitlich begrenzt - hinzunehmen. 17 Jahre nach Beginn der Anpassungsfrist kann eine steuerliche Ungleichbehandlung nicht mehr mit einer noch immer fortdauernden "Anpassungsphase" begründet werden. Unterschiede im Steueraufkommen und im Finanzbedarf vermögen die unterschiedliche Höhe der Steuersätze bzw. ihre Fortdauer nicht zu rechtfertigen und sind im innerkirchlichen Finanzausgleich berücksichtigt. Hinsichtlich des Kirchensteuerbeschlusses besteht eine Verwerfungskompetenz der Verwaltungsgerichte.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946